Mieterwechsel bei Unternehmensübertragung
KG Berlin, Beschl. v. 19.6.2008, 12 U 204/07
Macht der Mieter geltend, sein Mietvertrag sei auf die den Gewerbebetrieb fortführende neu gegründete GmbH übertragen und er persönlich von dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen worden, so hat er dies im einzelnen darzulegen und zu beweisen. Eine solche Übertragung des Mietvertrages bedarf der Zustimmung des Vermieters.
(28.04.09)RA Meichsner
Rechtsanwälte Eberl & Meichsner . Lindenstr. 43 . 50674 Köln
Telefon 0221 - 92 15 94 0 . Telefax 0221 - 92 15 94 16 . info@eberl-meichsner.de . www.eberl-meichsner.de