Kosten
Die Kosten des Mediationsverfahrens werden als Zeithonorar vereinbart und abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Einzelfall. Die Aufteilung der Kosten untereinander vereinbaren die Parteien im Rahmen der Mediation selbst.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, lohnt sich dort eine Anfrage nach eventueller Übernahme von Kosten des Mediationsverfahrens. Manche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten eines Mediationsverfahrens, wenn oft auch nicht vollständig.
RA Burkhart Meichsner
Mediator (BAFM)
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